Hausordnung Scala St. Moritz

Liebe Besucherinnen und Besucher
Wir begrüssen Sie herzlich im Scala St. Moritz und wünschen Ihnen ein tolles, einzigartiges Erlebnis und einen angenehmen Aufenthalt.
Es liegt uns viel daran, unseren Besucherinnen und Besucher ein unvergessliches Erlebnis zu bieten und ihren Besuch im Scala St. Moritz (nachfolgend «Scala») so angenehm wie möglich zu machen. Dementsprechend sind folgende Regeln einzuhalten, welche Sie mit dem Betreten des Gebäudes als verbindlich anerkennen. Insbesondere der Schutz von Personen, der Infrastruktur sowie Ausstellungsobjekte steht für uns im Zentrum.

1. Grundsätzliche Regeln

  1. Im ganzen Gebäude gilt generelles Rauchverbot. Dieses gilt nicht im James Turrell Raum.
  2. Die Konsumation von selbst mitgebrachten Getränken und Esswaren ist nicht erlaubt.
  3. Besucherinnen und Besucher haften für die verursachten Schäden.
  4. Im Rahmen der Eröffnung und Veranstaltungen werden Fotografien sowie Video erstellt, die u.a. auf der Website und Social-Media-Kanälen (Facebook, Instagram, etc.) veröffentlicht werden können. Mit der Teilnahme an den Eröffnungen und Veranstaltungen sowie dem Betreten der Räumlichkeiten erfolgt die Einwilligung der anwesenden Personen zur unentgeltlichen Veröffentlichung, und zwar ohne, dass es einer ausdrücklichen Erklärung der betreffenden Person(en) bedarf.
  5. Die Räumlichkeiten sind aus Sicherheitsgründen videoüberwacht. Entsprechende Hinweisschilder finden Sie gut sichtbar bei den Eingängen. Die Daten der Videoüberwachung werden während maximal 30 Tagen gespeichert. Die Aufnahmen werden ausschliesslich für die Aufklärung von Unfällen und Straftaten genutzt und bei Bedarf an Behörden und Gerichte weitergegeben. Für die Videoüberwachung verantwortlich ist die Scala Management AG. Bei dieser können Betroffene ihre Rechte ausüben und z.B. Auskunft über die erhobenen Daten einholen.
  6. Ungebührliches Verhalten wie störendes Auftreten, insbesondere gegenüber anderen Besucherinnen und Besucher oder gegenüber dem Personal und beauftragten Personen des Scala, ist untersagt und wird geahndet.
  7. Personen, die unter dem Einfluss von Drogen oder sonstigen Rauschmitteln das Gebäude betreten, werden des Gebäudes verwiesen. Gleiches gilt für Personen, die sich erst innerhalb des Gebäudes in einen derartigen Zustand versetzen. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Eintrittsgelder. Entsprechendes gilt auch für Personen, die andere Besucher oder Mitarbeiter des Scala belästigen, Räumlichkeiten der Scala zweckwidrig betreten, den Anordnungen des Personals des Scala oder der Hinweis- bzw. Piktogrammschilder keine Folge leisten oder in sonstiger Weise störend auf den Betrieb des Scala einwirken. Das Personal des Scala ist berechtigt, jederzeit alle aus dem Hausrecht fliessenden Rechte wahrzunehmen.
  8. Für Wertgegenstände, Garderobe und sonstige in das Gebäude mitgebrachte Gegenstände lehnt die Scala bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung durch Fremdeinfluss jegliche Haftung ab.

2. Scala Cinema St. Moritz

  1. Der Zutritt zum Kino ist nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet. Die auf der Eintrittskarte angegebene Daten (Datum, Uhrzeit, Reihen- und Sitzplatznummer) sind verbindlich.
  2. Das Kino ist verpflichtet, auf die Einhaltung der Bestimmungen der Freiwilligen Kontrolle der Filmwirtschaft (FSK-Altersfreigabe) zu achten. Diese Bestimmungen sind in jedem Fall bindend und können weder durch das Einverständnis noch durch die Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder sonstiger Personen umgangen werden. Im Zweifelsfall ist das Alter durch ein entsprechendes Dokument (Personalausweis, Reisepass) dem Kinopersonal nachzuweisen.
  3. Jegliche Foto-, Video- und Tonaufnahmen sind untersagt.
  4. Tiere dürfen nicht in das Kino genommen werden. Ausgenommen sind Assistenzhunde.

3. Cresta & Bob Museum St. Moritz sowie James Turrell Raum

  1. Kinder unter 12 Jahren haben nur in Begleitung Erwachsener Zutritt und müssen jederzeit überwacht werden.
  2. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Museumsbesucherinnen und -besucher.
  3. Tiere dürfen nicht in das Museum genommen werden. Ausgenommen sind Assistenzhunde.
  4. Sofern entsprechend signalisiert, dürfen speziell bezeichnete Ausstellungsobjekte nicht berührt werden.
  5. Mäntel und Jacken müssen entweder angezogen oder an der Garderobe abgegeben werden.
  6. Aus konservatorischen und sicherheitstechnischen Gründen ist das Betreten der Ausstellungsräume mit sperrigen, nassen oder spitzen Gegenständen, wie zum Beispiel Regenschirme, Regenbekleidung, grossen Taschen, Rucksäcke oder Reisegepäck nicht erlaubt.
  7. Wir bitten Sie die Garderobe zu benutzen. Für die Garderobe wird keine Haftung übernommen.
  8. Fotografieren ohne Blitzlicht, Stativ oder Selfie-Stick ist für private Zwecke gestattet. Grosse Fototaschen und Wechselobjektive sind in den Schliessfächern zu deponieren. Professionelle Foto- und Filmaufnahmen benötigen eine Genehmigung.
  9. Bei Diebstahlsalarm ist das Museum berechtigt, sämtliche Ausgänge ausser dem Hauptausgang zu schliessen, um eine Personenkontrolle vorzunehmen.

4. Scala Restaurant

  1. Das Mitbringen von Tieren ist unter der Voraussetzung der ständigen Aufsicht des Gastes gestattet.
  2. Das Mobiliar ist bestimmungsgemäss zu gebrauchen.
  3. Die Verwendung bzw. das Abspielen von lauten Audio-Geräten ist untersagt.

St. Moritz, 19. September 2023
Scala Management AG